für SeshFlow (seshflow.app)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Lösung SeshFlow (nachfolgend „Software“ bzw. „Dienst“) über die Website seshflow.app, geschlossen zwischen
Dirk Lickschat
Am Bach 35
33829 Borgholzhausen
(nachfolgend „Anbieter“)
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Ausschließliche Geltung für B2B: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Anbieter ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft zu verlangen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Die Präsentation des Dienstes auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde registriert sich durch das Anlegen eines Benutzerkontos und die Auswahl des gewünschten Tarifs bzw. Nutzungsplans. Mit dem Absenden der Registrierung bzw. dem Klick auf den Abschluss-Button (z. B. „Kostenpflichtig bestellen“ / „Subscribe“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Registrierung per E-Mail bestätigt oder den Zugriff auf den Account freischaltet.
(4) Der Kunde versichert, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten (insb. Firmenname, USt-IdNr., Anschrift, E-Mail-Adresse) wahrheitsgemäß und vollständig sind.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst SeshFlow im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet für die Dauer des Vertrages zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Tarifs auf seshflow.app.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der Software von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums). Hiervon ausgenommen sind:
(3) Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter und behält sich das Recht vor, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern dies den vertraglichen Hauptzweck nicht unzumutbar beeinträchtigt.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleasen, zu dekompilieren oder den Quellcode zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist nach zwingendem Urheberrecht (§ 69e UrhG) gestattet.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, API-Keys) geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die von ihm in SeshFlow eingegebenen Daten und Inhalte keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Dem Kunden obliegt es, eigene Sicherungskopien seiner in das System eingegebenen Daten in regelmäßigen Abständen zu erstellen (z. B. per Datenexport), soweit die Software diese Möglichkeit bietet.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Nutzungsgebühren sind jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsverfahren (z. B. Kreditkarte, Stripe, Lastschrift).
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf den Account nach vorheriger Androhung und Fristsetzung vorübergehend zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(1) Der Vertrag wird je nach Tarifwahl auf unbestimmte Zeit mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit geschlossen.
(2) Kündigungsfristen:
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen können direkt im Kundenkonto über die Kontoverwaltung oder per Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen unwiderruflich zu löschen.
(1) Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSGVO und BDSG).
(2) Sofern der Kunde im Rahmen der Nutzung von SeshFlow personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließt der Anbieter mit dem Kunden einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV gemäß Art. 28 DSGVO) ab, welcher auf Anfrage oder direkt im Dashboard elektronisch bereitgestellt wird.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026.