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EU AI Act · Artikel 50

KI-Kennzeichnung & Kennzeichnungspflicht: Was ab 2. August 2026 gilt

⚠️ Gilt seit 2. August 2026 · Bußgeld bis 15 Mio € / 3 % Umsatz

KI-Kennzeichnung ist seit dem 2. August 2026 Pflicht (EU AI Act, Artikel 50) – und ihre Durchsetzung läuft dauerhaft: über Abmahnungen und Wettbewerberklagen, wie schon bei der DSGVO. Wer KI-Inhalte nicht kennzeichnen und dokumentieren kann, ist angreifbar. Warum die eigentliche Aufgabe nicht das Label, sondern die Dokumentation ist – kompakt erklärt.

Was ist KI-Kennzeichnung – und was verlangt Artikel 50?

KI-Kennzeichnung bedeutet: Mit Artikel 50 des EU AI Acts wird die Transparenz bei KI-Inhalten zur Pflicht. Bestimmte KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte müssen für den Empfänger erkennbar als solche gekennzeichnet werden – über alle Formate hinweg (Text, Bild, Video, Audio).

1

Kennzeichnen

KI-generierte/-bearbeitete Inhalte sichtbar – und wo möglich maschinenlesbar – als KI-Inhalt ausweisen. Gilt für Text, Bild, Video, Audio und Chatbots.

2

Prüfen (Human-in-the-Loop)

Ein nachweisbarer redaktioneller Freigabeschritt kann die Kennzeichnungspflicht in bestimmten Fällen entfallen lassen – aber nur, wenn er dokumentiert ist.

3

Nachweisen

Im Zweifel musst nicht du „beweisen", dass etwas KI ist – sondern belegen, wie ein Inhalt entstanden ist: Tool, Version, Freigabe.

Der eigentliche Punkt ist Governance, nicht das Label. Beweisbarkeit entsteht nicht am Content-Stück selbst, sondern über Dokumentation, Metadaten und nachvollziehbare Prozesse. Wer strukturierte Prozesse und ein „System of Record" hat, ist im Ernstfall abgesichert – wer nicht, ist angreifbar.

Musst du wirklich jeden KI-Post sichtbar kennzeichnen? Oft nicht.

Hier wird viel Angst gemacht – meist ungenau. Artikel 50 trennt zwei Dinge, und das entspannt die Lage:

Im Klartext: Prüfst du deine Inhalte und kannst du das nachweisen, brauchst du den sichtbaren Sticker in vielen Fällen gar nicht. Der Nachweis schützt dich – nicht das Label.

Labeln oder nachweisen – du entscheidest. Genau deshalb ist die eigentliche Aufgabe die Dokumentation: Wer belegen kann, wie ein Inhalt entstanden ist (Tool, Version, Freigabe), ist abgesichert – mit oder ohne sichtbares Label.

👉 Du führst eine Agentur und publizierst für mehrere Kunden? Dann gilt das doppelt. Der ausführliche Leitfaden zur KI-Kennzeichnung für Agenturen zeigt, wie du den Nachweis pro Kundenmandat führst.

Warum das gerade Marketing betrifft – nicht nur Recht

Jede Content-Pipeline, in der KI zum Einsatz kommt – von der Texterstellung über Bildgenerierung bis zur Personalisierung – muss die Kennzeichnung zuverlässig und konsistent mitführen. Und die Frage „mit welchem Tool, in welcher Version, unter welcher Freigabe ist das entstanden?" wird zur Marketing-Aufgabe.

Zur Durchsetzung: Erwartet wird ein Muster wie bei der DSGVO – nicht über technische Erkennung, sondern über konkrete Fälle, Wettbewerberklagen und Abmahnungen. Verstöße können also nicht nur von Behörden, sondern auch von Wettbewerbern angestoßen werden.

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Weil SeshFlow den Content am Ursprung erzeugt, kennzeichnet und dokumentiert es das direkt dort – ab sofort in SeshFlow, ohne Extra-Aufwand für dich:

  • Automatische, konfigurierbare KI-Kennzeichnung pro Kanal – konsistent statt manuell
  • Content-Nachweis je Beitrag: welches Modell, welche Version, Zeitpunkt, Quelltext
  • Freigabe-Schritt mit Protokoll (wer hat wann geprüft) – Human-in-the-Loop
  • Exportierbarer Nachweis für den Ernstfall

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⚖️ Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung, Stand Juli 2026 – keine Rechtsberatung. Der genaue Geltungsbereich von Artikel 50 EU AI Act, mögliche Ausnahmen und die konkrete Formulierung von Transparenzhinweisen hängen vom Einzelfall ab. Für verbindliche Auskünfte ziehe bitte die Primärquellen bzw. rechtlichen Rat hinzu. SeshFlow unterstützt Kennzeichnung und Dokumentation, übernimmt aber keine Gewähr für Rechtskonformität im Einzelfall.